Justiz

Wo könn(t)en KI-Systeme unterstützen?

Neutralere Urteile, schnellere Entscheidungen, effektivere Prozesse – die Potenziale für KI-Systeme in der Justiz sind groß. Doch die Technologie setzt hier an einer Stelle an, an der äußerst sensible Daten verarbeitet werden. KI im Rechtswesen einzusetzen, bedeutet deshalb, hohen Anforderungen gerecht werden zu müssen. Und ohne Akzeptanz der Bevölkerung ist es überhaupt nicht denkbar. Das Vertrauen in eine unabhängige sowie gerecht arbeitende Justiz ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Der AI Act der Europäischen Union stuft KI-Systeme in der Justiz deshalb als Hochrisikoanwendungen ein. Die konkrete Ausgestaltung der EU-Verordnung steht noch aus. Expertinnen und Experten der Plattform Lernende Systeme geben Empfehlungen.

Kann KI die Überlastung im Rechtswesen verringern?

Das Justizsystem in Deutschland ist überlastet: Zwischen 2021 und 2023 ist die Zahl der offenen Strafverfahren um knapp 30 Prozent gestiegen, so der Deutsche Richterbund. In den kommenden Jahren gehen viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Ihre Zahl wird also signifikant abnehmen. KI-Systeme könnten Prozesse beschleunigen, die Bearbeitung vereinfachen. Sie versprechen mehr Effizienz im Rechtswesen. Demgegenüber stehen aktuell noch qualitative Schwächen von KI-Systemen in Rechtsanwendungen sowie ethische und rechtliche Bedenken.

Smart Sentencing – Gerechte Strafzumessung

Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht an der Universität zu Köln und Mitglied der Plattform Lernende Systeme (PLS), hat in einem Forschungsprojekt einen Prototyp für eine Software entwickelt, die zu einer gerechten Strafzumessung beitragen soll. Die KI-Anwendung kann in Urteilen erkennen, welche Erwägungen für die jeweilige Strafzumessung aufgeführt werden und die Urteile dahingehend durchsuchbar machen. Die Software wird nun in größerem Umfang an ihrem Lehrstuhl und mittels maschinellen Lernens weiterentwickelt. Der Lehrstuhl ist dabei für die rechtlichen Aspekte des Projekts sowie für die Beschaffung der Strafurteile verantwortlich. Die technische Umsetzung erfolgt durch das Fraunhofer Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (Fraunhofer IAIS). Rostalski im Interview mit der PLS: „Solche Anwendungen können die Effizienz und Geschwindigkeit der Justiz erhöhen und Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit entlasten.“

© Sebastian Knoth

Wem KI in Rechtsfragen nutzen kann

KI-Systeme im Rechtswesen lassen sich je nach Einsatzzweck in vier Kategorien einteilen: Systeme für Privatpersonen, für Kanzleien, Anwältinnen und Anwälte sowie zur Unterstützung von Gerichten. Die vierte Kategorie gruppiert Anwendungen, die (teil-)autonome Entscheidungen treffen. Hier tritt die KI also als Entscheidungsträgerin auf. Die Anforderungen an die Systeme steigen mit dem Grad an Einfluss auf Entscheidungen, die KI in den Systemen hat. Als bedeutsamste Herausforderung kristallisiert sich die (mangelhafte) Qualität der Trainingsdaten heraus. Dies birgt die Gefahr ungerechtfertigter Diskriminierungen durch KI. Aufgrund mangelnder Digitalisierung in der Justiz mangelt es auch an Trainingsdaten.

  • Zur Unterstützung von Gerichten

  • Für Privatpersonen

  • Für Kanzleien

  • Als (teil-)autonome Entscheidungsträgerin

In diesem Bereich sind Gefahren, Sorgen und Vorbehalte am größten. Die KI-Verordnung der EU stellt für diesen Einsatz besonders hohe Anforderungen. Auch die Potenziale sind besonders groß. Denkbar sind folgende Einsatzfelder.

Datenrecherche und intelligente Analyse vorhandener Informationen

Intelligente und automatisierte Gerichte und Gerichtssäle

Aufbau von Strafzumessungsdatenbanken mit KI

(Vorhersagebasierte) Unterstützungssysteme für richterliche Entscheidungen

Die meisten Privatpersonen stehen als juristische Laien vor offenen Fragen, wenn es zu einem rechtlich relevanten Konflikt kommt. Eine erste Einschätzung erfolgt häufig im Sinne einer „juristischen Selbsthilfe“ durch Anfragen bei Suchmaschinen.

Potenziale:

  • KI-basierte Expertensysteme können die Recherche unterstützen. In Kombination mit Methoden der KI-Sprachverarbeitung können auch umgangssprachlich formulierte Anfragen verarbeitet werden. Aus Rechtsdokumenten könnten relevante Informationen extrahiert und Antworten oder Informationen über juristische Dienstleistungen angeboten werden.
  • Chatbots könnten Formulare, Dokumente oder Nachrichten bereitstellen, um Kundenrechte einzufordern – etwa von Fluggästen gegenüber Fluglinien. KI-basierte juristische Chatbots gibt es seit einigen Jahren in der praktischen Verwendung.
  • Große Sprachmodelle könnten E-Mails oder Briefe passend zum individuellen Rechtsfall erstellen.
  • KI-basierte Assistenzsysteme haben damit das Potenzial, den Zugang zum Recht zu vereinfachen, vor allem für Personen, die sich bisher keinen Rechtsbeistand leisten konnten oder mit sich mit anderen Barrieren, wie etwa der Sprache, konfrontiert waren.

Herausforderungen und Grenzen:

  • Damit das Potenzial gehoben werden kann, müssen kostengünstige und frei nutzbare Angebote entstehen.
  • Die Methode der Auslegung von Gesetzen ist komplex. Das Recht gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Richterinnen und Richter die Fakten eines Falles bewerten und beurteilen. Dabei spielen auch nicht objektivierbare Faktoren eine Rolle, wie das Ausbleiben von ehrlicher Reue oder unterschiedliche Auslegungen verschiedener Bezirke. Eine zusätzliche Rechtsberatung durch Anwältinnen und Anwälte wird weiterhin erforderlich bleiben.
  • KI-Sprachmodelle sind noch zu fehleranfällig: Immer wieder kommt es vor, dass Sprachmodelle wie ChatGPT aufgrund ihrer Funktionsweise Quellen, Urteile oder Paragrafen erfinden. In Kombination mit juristischen Expertensystemen könnte perspektivisch die Richtigkeit von Chatbot-Antworten verbessert werden.

Die anwaltliche Arbeit besteht zu einem großen Teil aus dem Prüfen und Erstellen von Texten. Dazu gehören die Korrespondenz mit den Mandantinnen und Mandanten und den Parteien eines Rechtsstreits ebenso wie Eingaben an das Gericht oder die Ausarbeitung von Verträgen. Die Erstellung dieser Dokumente ist häufig Routinearbeit. Sie bindet Ressourcen und verursacht hohe Kosten für die Klientinnen und Klienten.

Potenziale:

Spezifisch trainierte generative KI-Systeme können planbare Recherche- und Strukturarbeiten übernehmen:

  • unterschiedliche Dokumente mit Tausenden von Seiten durchsuchen
  • Informationen extrahieren
  • Informationen zu einem neuen Dokument zusammenfügen
  • automatische Zusammenfassungen erstellen

Herausforderungen und Grenzen:

  • Ausreichende Digitalisierung: Um das Potenzial heben zu können, müssen die Dokumente in den Kanzleien umfassend digitalisiert und strukturiert vorliegen.
  • Datensicherheit: Die verwendeten KI-Systeme müssen in einem sicheren und isolierten Datenraum laufen.
  • US-amerikanische oder chinesische Anbieter sind durch Gesetze ihrer Länder verpflichtet, auch personenbezogene Daten auf Anordnung von Behörden herauszugeben. Dies schließt viele KI- und Cloud-Dienste für den Einsatz in Kanzleien aus.
  • Fehleranfälligkeit: Um eine echte Entlastung bei der Erstellung von Schriftsätzen zu sein, sind Sprachmodelle wie ChatGPT zumindest auf absehbare Zeit zu fehleranfällig.
  • Der Einsatz von KI-Systemen in Kanzleien könnte zu einer Verschiebung der Marktstruktur und des Wettbewerbs führen. So kann es sein, dass sich nur große, international vernetzte Kanzleien den breiten Einsatz von KI leisten können. Kleinere Anbieter von Rechtsdienstleistungen könnten an den Rand des Marktes gedrängt werden, mit negativen Folgen für den Wettbewerb. Umgekehrt ist auch denkbar, dass kleinere Kanzleien durch KI-Anwendungen die Chance erhalten, die teilweise monopolistische Marktstruktur der Großkanzleien aufzubrechen.

In diesem Szenario ist KI nicht mehr darauf beschränkt, Richterinnen und Richter zu unterstützen, sondern tritt als eigenständiger Akteur mit weitreichenden Befugnissen auf. In einigen Ländern kommen bereits Prototypen solcher Systeme zum Einsatz. Das Oberste Volksgericht in Shanghai pilotiert ein Assistenzsystem, das Richterinnen und Richter umfassend in der Fallbearbeitung unterstützt. Das System basiert auf 35 Einzelsystemen, darunter Hilfssysteme für die Bearbeitung von Fällen, für die Erstellung von Urteilsdokumenten und für automatisierte Prozesssysteme. Ziel ist es, die Gerichte sowie die Richterinnen und Richter vor allem bei Zivil- und Verwaltungsfällen zu entlasten, die etwa 70 Prozent der verhandelten Fälle ausmachen. Bisher ist auch hier nicht vorgesehen, dass KI eigenständig Urteile fällt oder Richterinnen und Richter ersetzt.

Potenziale:

  • Verfahren beschleunigen
  • Kosten senken
  • Effizienz im Rechtswesen steigern

Herausforderungen und Grenzen:

  • Einschränkungen durch das Grundgesetz: Der Einsatz von Algorithmen zur abschließenden Entscheidungsfindung anstelle der Richterin oder des Richters als natürlicher Person ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
  • Objektivität: Künstliche Intelligenz hat theoretisch die Chance, Urteile unparteiischer und damit fairer zu treffen. Allerdings: KI-Entscheidungen bilden im Grunde nur die Realität vergangener Urteile ab. Es muss die Frage gestellt werden, ob eine rein sachliche Objektivität im Sinne der Rechtsprechung überhaupt gewünscht ist oder ob nicht auch menschliche Fähigkeiten zur Abwägung von Kontextfaktoren bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen müssen.
  • Transparenz: KI-Entscheidungen sind aufgrund der komplexen zugrundeliegenden Systeme oft nicht transparent
  • Kommunikatorrolle: Richterinnen und Richter erläutern im Laufe eines Prozesses rechtliche Grundsätze und begründen dessen Auslegung. Entscheidungen sind so für die beteiligten Parteien oder wenigstens für deren Rechtsbeistände einsichtig. Ein „Roboter-Richter“ kann diese Funktion nicht abbilden.
  • Rechtsverständnis: Das Recht kann sich durch Entscheidungen ändern, die Präzedenzfälle revidieren oder neue Auslegungen von Gesetzen hinzufügen. Würden große Teile der Rechtsprechung auf KI-Automatisierung basieren, würde sich die Frage stellen, wie sich das Rechts(-system) noch weiterentwickeln kann. Eine auf Reproduktion beschränkte Rechtsprechung hätte keine Möglichkeit, sich an veränderte Lebensbedingungen anzupassen.

OLGA: Assistentin für Massenverfahren

Seit November 2022 arbeiten Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart mit dem KI-System „OLGA“, kurz für OberLandesGerichtsAssistent. Entwickelt wurde es in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen IT- und Technologie-Unternehmen IBM. Am Gericht unterstützt OLGA die vier Senate, die mit dem Massenverfahren im Dieselskandal beschäftigt sind. OLGA gruppiert die Fälle, indem es die digitalen Fallakten auswertet. Es extrahiert relevante Parameter wie den Fahrzeug- und Motortyp, den Kilometerstand oder Kaufpreis. Anschließend ordnet es den Sachverhalt den Fallgruppen zu, die die Rechtsprechung des OLG Stuttgart abbilden.

Bearbeitung von Fluggast-Klagen beschleunigen

Das Brandenburger Justizministerium hat ein Programm entwickeln lassen, das die Bearbeitung von Fluggastklagen am Flughafen Berlin-Brandenburg beschleunigen soll. Dazu durchsucht das System in Sekundenschnelle zehntausende Urteile zu ähnlichen Fällen und extrahiert relevante Parameter wie Entfernung oder Flugziel. Als Basis dient die Fluggastrechtverordnung der Europäischen Union. Das Tool kann auch umgangssprachlich formulierte Anfragen verstehen. Auch in Bayern und Hessen werden KI-Systeme eingesetzt, um die Menge an Fluggastklagen schneller zu sortieren und zu bearbeiten. Quelle

KI zur Errechnung von Rückfallwahrscheinlichkeiten

Die Software COMPAS des US-Entwicklers Northpointe kommt in mehreren Bundesstaaten in den USA zum Einsatz. Sie wurde bereits 1998 entwickelt und unterstützt Richterinnen und Richter bei der Entscheidung über die vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung. Dazu errechnet COMPAS aus verschiedenen Faktoren, die sich aus der Beantwortung eines Fragenkatalogs ergeben, eine individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit. Die Richterinnen und Richter haben zwar nach wie vor das letzte Wort, müssen aber eine von der Empfehlung des Programms abweichende Entscheidung gesondert begründen. Das Verfahren ist wegen seiner Intransparenz und Verzerrungsanfälligkeit umstritten. Im Jahr 2016 wurde die Software um Warnhinweise ergänzt, die die Richterinnen und Richter auf die Grenzen des Systems hinweisen.

Kistra: Früherkennung von Straftaten

Anbieter wie Facebook oder Tiktok sind als sogenannte Telemediendienstanbieter verpflichtet, strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern im Falle bestimmter Delikte auch dem Bundeskriminalamt zu melden. Das geht aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hervor, das seit 2021 in Kraft ist. Strafverfolgungsbehörden müssen also eine Vielzahl an Postings unter strafrechtlichen Gesichtspunkten bewerten. Zurzeit werden verschiedene KI-Systeme getestet und evaluiert, die die Behörden bei der Strafverfolgung unterstützen sollen. Eines davon ist das Tool KISTRA, das Inhalte vorfiltert. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu erforschen, die nötig sind, um KI ethisch und rechtlich vertretbaren in Ermittlungsbehörden zu nutzen und inwieweit die Systeme zur Erkennung, Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten beitragen können. Quelle

FraUKe: Intelligenter Urteilskonfigurator

Die KI-Software FraUKe ist ein Richterassistenztool am Frankfurter Amtsgericht. Die Abkürzung steht für „Frankfurter Urteils-Konfigurator“. Die Richterin oder der Richter wählt in dem Programm zunächst Parameter aus wie das Aktenzeichen oder die Fallkategorie, zum Beispiel „Wetterphänomene“. Dann entscheidet er oder sie zwischen Klageabweisung oder Stattgabe. Ausgehend von dieser richterlichen Entscheidung erfolgt nun die eigentliche Unterstützung durch FraUKe: Es erstellt einen Vorschlag zum Tatbestand und zur Urteilsbegründung mit den gefundenen Metadaten aus der Klageschrift, wie den Flugdaten. Alle vorgeschlagenen Textbausteine sind vollständig editierbar. Abschließend kann das Urteil aus FraUKe exportiert werden. Das Programm wurde gemeinsam mit einem Software-Anbieter und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung entwickelt und trainiert.

Was ist zu tun?

So groß die Potenziale von KI-Systemen im Rechtswesen sind, so groß sind auch die Herausforderungen. Sie müssen gestaltet werden. Die Expertinnen und Experten der Plattform Lernende Systeme geben dazu folgende Empfehlungen an Politik und Wissenschaft:

  • Demokratische Partizipation gestalten: Die Gesellschaft muss in einem offenen und fairen Aushandlungsprozess entscheiden, ob und in welchem Umfang sie KI im und für das Rechtssystem will. Dieser Diskurs muss ergebnisoffen geführt werden und Bedenken wie Vorbehalte ernst nehmen.
  • KI ist nicht gleich KI – Unterschiedliches im Diskurs trennen: Im Rahmen der Entscheidungsfindung sollten Bemühungen getroffen werden, um Mythen, Vorbehalte und Sorgen abzubauen. Dafür sind Aufklärung und Medienbildung der Gesellschaft wichtig.
  • Menschliche (Letzt-)Entscheidung sicherstellen: Um die Sorge zu nehmen, Maschinen könnten weitreichende Entscheidungen über menschliche Individuen treffen, könnte das Recht verankert werden, als Angeklagte oder Angeklagter KI-Beiträge für die Urteilsfindung ablehnen zu dürfen – ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Denkbar ist auch, KI-Beiträge für Revisionen auszuschließen.
  • Notwendige Investitionen bereitstellen: Die Entwicklung von KI-Systemen für die Justiz und der Aufbau einer entsprechenden Dateninfrastruktur erfordern umfangreiche personelle und finanzielle Ressourcen. Dabei muss die Unabhängigkeit der Justiz von privaten Entwicklern sichergestellt werden. Bund und Länder müssen diese Ressourcen bereitstellen.
  • Geeignete Governance-Struktur für KI-Entwicklung aufbauen: Zur Sicherstellung der Gewaltenteilung müssten die Entwicklung und der Einsatz von KI-Systemen, die umfangreichen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen haben, durch die Judikative selbst betreut werden. Es sollte deshalb ein Rahmen an Regeln, Prozessen und Praktiken aufgebaut werden, um die Mittel zu lenken und zu kontrollieren, die durch Bund und Länder bereitgestellt werden.
  • Kompetenzen für den KI-Einsatz aufbauen: Ein Verständnis für die Arbeitsweise von KI ist für Juristinnen und Juristen notwendig – auch unabhängig von Anwendungen in der Justiz. Deshalb müssen kritisches Reflektieren in Bezug auf KI und Datenschutz-Kompetenzen in die Ausbildung und Fortbildung von Juristinnen und Juristen integriert werden.

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Virtueller Gerichtssaal im Studium

An der Technischen Hochschule Köln üben Jura-Studierende die Befragung von Zeugen in einem virtuellen Gerichtssaal. Ein Zeugen-Avatar steht ihnen Rede und Antwort. Er ist mit einem großen Sprachmodell wie ChatGPT verknüpft und gibt akustische Antworten in natürlicher Sprache. Die Studierenden analysieren einen fiktiven Fall, stellen Fragen und werten die Aussagen aus. Dabei machen sie auch Erfahrungen im Prompten: der Fähigkeit, Anfragen an ein Sprachmodell so zu formulieren, dass es das Ergebnis in der gewünschten Qualität und im gewünschten Umfang generiert.

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